Glossar
Lastaufnahmemittel: Definition und Pflichten
Gesondert in Verkehr gebrachtes Teil zwischen Hebezeug und Last, das das Ergreifen der Last ermöglicht, etwa Traverse, Greifer oder Anschlagmittel.
KranNorm läuft auf StahlNorm.
Definition nach der Maschinenverordnung
Die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen bestimmt den Begriff in Artikel 3 Nummer 5. Sinngemäß ist ein Lastaufnahmemittel ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht. Es wird zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht oder soll ein fester Bestandteil der Last werden, und es wird gesondert in Verkehr gebracht. Anschlagmittel und ihre Bestandteile sind eingeschlossen.
Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c gehören Lastaufnahmemittel zu den dazugehörigen Produkten, für die die Verordnung gilt. Anhang III der Verordnung nennt als Beispiele Magnet- und Sauggreifer.
Kennzeichnung, Betriebsanleitung, Auslegung
Anhang III der Verordnung stellt eigene Anforderungen. Nach Abschnitt 4.3.2 muss auf einem Lastaufnahmemittel die maximale Tragfähigkeit angegeben sein, außerdem der Werkstoff, sofern das für eine sichere Verwendung erforderlich ist. Lässt sich die Angabe nicht auf dem Teil selbst anbringen, gehört sie auf ein fest damit verbundenes Schild.
Nach Abschnitt 4.4.1 muss jedem Lastaufnahmemittel eine Betriebsanleitung beiliegen, mindestens mit bestimmungsgemäßer Verwendung, Einsatzbeschränkungen, Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweisen und dem für die statische Prüfung verwendeten Koeffizienten. Abschnitt 4.1.2.5 verlangt, Lastaufnahmemittel und ihre Bauteile unter Berücksichtigung von Ermüdung und Alterung über die vorgesehene Lebensdauer zu dimensionieren.
Produktnorm und Schweißnachweise
Im informativen Anhang I der EN 13001-3-1:2012+A2:2018 ist als Produktnorm die EN 13155 „Krane — Lose Lastaufnahmemittel“ aufgeführt. Deren Inhalt gibt dieses Glossar nicht wieder.
Viele Lastaufnahmemittel sind geschweißte Stahlkonstruktionen. In der Fertigung gilt für sie dieselbe Nachweiskette wie für andere tragende Schweißteile: Schweißanweisung mit Qualifizierung, geprüfte Schweißer, Prüfberichte und Werkstoffzeugnisse, die sich dem einzelnen Teil zuordnen lassen. Sinnvoll ist, dass Kennzeichnung, Betriebsanleitung und Fertigungsnachweise dieselbe Ausführung beschreiben, also dieselbe Tragfähigkeit, denselben Werkstoff und dieselbe Bauteilkennung.
Verwandte Begriffe
Hinweis zur Verbindlichkeit
Diese Seite gibt den Regelungsgehalt sinngemäß wieder und ersetzt weder den Norm- oder Gesetzestext noch eine fachliche Beurteilung durch die Schweißaufsicht. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Über die Anerkennung von Nachweisen entscheidet die zuständige Stelle.
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