Kranbau
Portalkrane: Schweißnachweise für Portal, Stützen und Montage
Ein Portalkran steht auf eigenen Stützen statt auf einer Kranbahn — das erlaubt auch den Einsatz im Freien. Diese Seite zeigt, welche Nachweise bei der schweißtechnischen Fertigung entstehen und was der Außeneinsatz für Werkstoff und Dokumentation bedeutet.
KranNorm läuft auf StahlNorm.
Einordnung: dieselbe Produktnorm wie der Brückenkran
Der informative Anhang I der EN 13001-3-1:2012+A2:2018 führt Brücken- und Portalkrane unter einer gemeinsamen Produktnorm: EN 15011 „Krane — Brücken- und Portalkrane“. Gibt es eine solche Produktnorm, wird sie nach Anhang I direkt angewandt, zusammen mit den Normen, auf die sie verweist. EN 13001-3-1 selbst behandelt den Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken durch Konstruktion und rechnerischen Nachweis und dient als Referenzbasis für die Normen der einzelnen Krantypen (Abschnitt 1).
Den Inhalt der EN 15011 gibt diese Seite nicht wieder (Überblick unter EN 15011 für Brücken- und Portalkrane). Sie behandelt, was bei der Fertigung eines Portalkrans an Nachweisen entsteht. Die Bemessung des Tragwerks ist Sache der Konstruktion.
Stützen und Portal: Rahmenecken statt Kopfträger
Beim Portalkran tragen Stützen den Hauptträger und leiten die Lasten über die Fahrwerke in die Schiene am Boden ab. Zu den Längsnähten der Träger kommen deshalb die Anschlüsse zwischen Stütze und Träger, die Stützenfüße mit den Fahrwerken und gegebenenfalls Aussteifungen des Portals. Das sind tragende Nähte: Nach EN 13001-3-1:2012+A2:2018 Abschnitt 4.5 sind die Bewertungsgruppen nach EN ISO 5817 anzuwenden, in der Regel mindestens Bewertungsgruppe C, nachgewiesen mit geeigneten zerstörungsfreien Prüfverfahren.
Die geforderte Gruppe je Naht gehört nach Abschnitt 4.1 zur Dokumentation des Sicherheitsnachweises und kommt damit aus der Konstruktion. Wie sie rechnerisch begründet wird, beschreibt EN 13001 und der Schweißnahtnachweis.
Außeneinsatz: Werkstoffwahl und Oberflächenschutz
Steht der Kran im Freien, wirken Witterung, Kälte und Korrosion auf das Tragwerk. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt in Anhang III Abschnitt 4.1.2.3, die Werkstoffe unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzumgebung zu wählen, insbesondere im Hinblick auf Korrosion, Extremtemperaturen und Kaltbrüchigkeit.
EN 13001-3-1:2012+A2:2018 macht das für Zugglieder konkret: Nach Abschnitt 4.2.2 ergibt sich die geforderte Stahlgüte aus einer Summe von Einflussgrößen, darunter Betriebstemperatur, Streckgrenze und Werkstoffdicke (Tabelle 3); daraus folgen Kerbschlagarbeit und Prüftemperatur (Tabelle 4). Die Auswahl trifft die Konstruktion. Die Fertigung belegt mit dem Werkstoffzeugnis nach EN 10204, dass die verbaute Güte der gewählten entspricht.
Auch der Korrosionsschutz hat einen Platz in der Schweißplanung: Nach EN 1090-2:2018 Abschnitt 7.2.2 enthält der Schweißplan, soweit zutreffend, die Anforderungen an die Oberflächenbehandlung nach Abschnitt 10.
Montage am Einsatzort
Wird ein Portalkran in Baugruppen gefertigt und erst am Einsatzort zusammengesetzt, reicht die Nachweiskette bis dorthin. Die Maschinenverordnung fordert in Anhang III Abschnitt 4.1.2.3, dass die Maschine den Belastungen auch bei Transport, Montage und Demontage standhält. Nach Abschnitt 4.1.3 sind an betriebsbereiten Maschinen zum Heben von Lasten statische und dynamische Prüfungen durchzuführen; kann die Montage nicht beim Hersteller erfolgen, trifft er die geeigneten Maßnahmen am Ort der Verwendung.
Für die Dokumentation heißt das: Auch Nähte, die erst auf der Baustelle entstehen, brauchen Schweißanweisung, qualifizierten Schweißer und Prüfnachweis. Sonst endet die Nachweiskette am Werkstor.
Welche Nachweise die Fertigung führt
Wird nach EN 1090-2 gefertigt, gilt je Ausführungsklasse ein Teil der ISO 3834 — für EXC2 Teil 3, für EXC3 und EXC4 Teil 2 (EN 1090-2:2018, Abschnitt 7.1); für hochfeste Stähle (HSS) gilt seit EN 1090-2:2018+A1:2024 stets Teil 2. Dazu gehören:
- ein Schweißplan mit Schweißanweisungen, Vorwärm- und Zwischenlagentemperatur, Schweißfolge, Zwischenprüfungen und Nahtkennzeichnung (Abschnitt 7.2.2);
- Schweißanweisungen nach der Reihe ISO 15609, qualifiziert für EXC2 bis EXC4 unter anderem durch eine Verfahrensprüfung nach ISO 15614-1 (Abschnitt 7.4.1, Tabelle 12);
- Schweißerprüfungen nach ISO 9606-1 mit verfügbar gehaltenen Aufzeichnungen (Abschnitt 7.4.2.1);
- eine Schweißaufsicht nach ISO 14731 für EXC2 bis EXC4 (Abschnitt 7.4.3);
- Prüfbescheinigungen nach EN 10204 und, für EXC3 und EXC4, die Rückverfolgbarkeit der Ausgangsprodukte vom Wareneingang bis zur Übergabe (Abschnitt 5.2).
Für die Übergabe zählt, was der Kranhersteller in seine technischen Unterlagen aufnimmt: Nach Anhang IV Teil A der Verordnung (EU) 2023/1230 gehören dazu Berichte der Prüfungen und Inspektionen und eine Beschreibung der Mittel, mit denen er während der Fertigung die Übereinstimmung mit den Entwurfsspezifikationen sicherstellt. Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027; Einzelheiten unter Maschinenverordnung für Krane.
Was KranNorm davon führt
KranNorm erzeugt Schweißanweisungen nach ISO 15609-1 und prüft im Deckungscheck, ob der Geltungsbereich der Verfahrensprüfung einen konkreten Auftrag trägt. Schweißerprüfungen nach ISO 9606-1 liegen mit Geltungsbereich und Fristen vor; Werkstoff- und Chargennachweise nach EN 10204 hängen am Bauteil.
Prüfpläne werden je Auftrag geführt, die zugehörigen Nachweise lassen sich als PDF je Dokument oder gebündelt als ZIP ausgeben. Die Werkstoffwahl und die Bemessung trifft die Software nicht — mehr unter Kranbau Doku Software.
Hinweis zur Verbindlichkeit
Diese Seite gibt den Regelungsgehalt sinngemäß wieder und ersetzt weder den Norm- oder Gesetzestext noch eine fachliche Beurteilung durch die Schweißaufsicht. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Über die Anerkennung von Nachweisen entscheidet die zuständige Stelle.
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