Kranbau
Sonderhebezeuge: Schweißnachweise in der Einzelfertigung
Traversen, Greifer, Spreader, Hebevorrichtungen für ein einzelnes Bauteil: Sonderhebezeuge werden für einen bestimmten Einsatz gebaut, oft als Einzelstück. Diese Seite zeigt, welche Schweißnachweise dabei je Auftrag entstehen und wo sie im Normengefüge und im Maschinenrecht verankert sind.
KranNorm läuft auf StahlNorm.
Einzelfertigung: jeder Auftrag ein neuer Abgleich
Bei einem Serienprodukt werden Werkstoffe, Nahtformen und Dicken einmal festgelegt und einmal qualifiziert. Beim Hebezeug in Einzelfertigung ändert sich das mit jedem Auftrag: ein anderer Grundwerkstoff, ein dickeres Blech, eine neue Nahtgeometrie. Jedes Mal stellt sich dieselbe Frage — trägt die vorhandene Verfahrensprüfung die Schweißanweisung für diesen Auftrag noch, oder liegt das Bauteil außerhalb ihres Geltungsbereichs?
Wird nach EN 1090-2 gefertigt, ist dieser Abgleich nicht freigestellt. Schweißanweisungen folgen der Reihe ISO 15609 (EN 1090-2:2018, Abschnitt 7.4.1.1); als Qualifizierung lässt Tabelle 12 für die Prozesse 111, 114, 12, 13 und 14 bei EXC3 und EXC4 unter anderem die Verfahrensprüfung nach ISO 15614-1 zu; die Standardschweißanweisung ist dort nur zulässig, wenn die Ausführungsspezifikation sie erlaubt.
Normengefüge: Produktnorm oder Grundnormen
Der informative Anhang I der EN 13001-3-1:2012+A2:2018 beschreibt den Weg zur passenden Normenauswahl: Gibt es für die Bauart eine Produktnorm, wird sie direkt angewandt, zusammen mit den Normen, auf die sie verweist; sonst verweist der Anhang auf EN 13001-1, EN 13001-2 und die weiteren Teile der Reihe. Für Lastaufnahmemittel nennt die Liste EN 13155 „Krane — Lose Lastaufnahmemittel“, für Spreader zum Containerumschlag EN 15056. Den Inhalt dieser Normen gibt diese Seite nicht wieder.
Passt eine Sonderbauart in keine der genannten Produktnormen, stützt sich die Konstruktion nach diesem Schema auf die Grundnormen der Reihe EN 13001 — Hintergrund dazu unter EN 13001 und der Schweißnahtnachweis. Für die Fertigung bleibt die Nachweiskette dieselbe.
Lastaufnahmemittel im Maschinenrecht
Die Verordnung (EU) 2023/1230 nimmt Lastaufnahmemittel als dazugehörige Produkte in ihren Anwendungsbereich auf (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c). Art. 3 Nr. 5 beschreibt sie als nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und gesondert in Verkehr gebracht wird, einschließlich Anschlagmitteln. Die Verordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 (Art. 54 Abs. 2 in der berichtigten Fassung).
Anhang III Abschnitt 4.1.2.5 verlangt, Lastaufnahmemittel und ihre Bauteile unter Berücksichtigung der Ermüdungs- und Alterungserscheinungen zu dimensionieren, die über die vorgesehene Lebensdauer zu erwarten sind. Der Hersteller erstellt nach Art. 10 die technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A, führt die Konformitätsbewertung durch oder lässt sie durchführen, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bewahrt die Unterlagen mindestens zehn Jahre auf. Zu den Unterlagen gehört eine Beschreibung der Mittel, mit denen er während der Fertigung die Übereinstimmung mit den Entwurfsspezifikationen sicherstellt. Was das für Hersteller von Lastaufnahmemitteln bedeutet, beschreibt Lastaufnahmemittel: Pflichten der Hersteller.
Nähte, an denen die Last hängt
Nach EN 13001-3-1:2012+A2:2018 Abschnitt 4.5 liegen tragende Nähte in der Regel mindestens in Bewertungsgruppe C nach EN ISO 5817. Bewertungsgruppe D ist nur dort zulässig, wo das örtliche Versagen der Naht weder zum Versagen des Tragwerks noch zum Absturz von Lasten führt. Bei einem Lastaufnahmemittel ist deshalb für jede Naht zu klären, ob sie unter diese Ausnahme fällt. Die Entscheidung trifft die Konstruktion; sie gehört nach Abschnitt 4.1 zur Dokumentation des Sicherheitsnachweises.
In der Einzelfertigung bedeutet das: Die Bewertungsgruppe steht auf der Zeichnung des einzelnen Auftrags, und der Prüfnachweis muss sich genau dieser Naht zuordnen lassen.
Die Nachweiskette je Auftrag
Je Einzelstück braucht es die ganze Kette — bei EXC3 und EXC4 unter den umfassenden Qualitätsanforderungen der ISO 3834-2 (EN 1090-2:2018, Abschnitt 7.1), bei hochfesten Stählen (HSS) seit EN 1090-2:2018+A1:2024 unabhängig von der Ausführungsklasse:
- Schweißplan für das Stück mit Schweißanweisungen, Vorwärm- und Zwischenlagentemperatur, Schweißfolge, Zwischenprüfungen und Nahtkennzeichnung (EN 1090-2:2018, Abschnitt 7.2.2).
- Deckung jeder Schweißanweisung durch die Verfahrensprüfung — neu zu prüfen, sobald Werkstoff, Dicke oder Verfahren vom bisherigen Auftrag abweichen.
- Schweißer mit Prüfung nach ISO 9606-1, deren Geltungsbereich die Nähte des Stücks abdeckt (Abschnitt 7.4.2.1).
- Schweißaufsicht nach ISO 14731 (Abschnitt 7.4.3).
- Prüfbescheinigungen nach EN 10204 und, bei EXC3 und EXC4, Rückverfolgbarkeit vom Wareneingang bis zur Übergabe (Abschnitt 5.2).
- Prüfnachweise je Naht und eine Mappe, die das Stück an den Auftraggeber begleitet.
Wie EN 1090-2 und ISO 3834 dabei zusammenwirken, steht unter ISO 3834 im Kranbau.
Was KranNorm davon führt
KranNorm erzeugt Schweißanweisungen nach ISO 15609-1. Der Deckungscheck stellt die Geltungsbereiche von Anweisung und Verfahrensprüfung gegenüber und benennt eine Lücke mit Grund und WPQR-Nummer; was sich nicht beurteilen lässt, wird als nicht bewertbar ausgewiesen, nicht als gedeckt. Schweißerprüfungen nach ISO 9606-1 laufen mit Geltungsbereich und Fristen.
Jeder Auftrag sammelt die zugehörigen Nachweise, Werkstoffnachweise nach EN 10204 hängen an Charge und Bauteil, die Ausgabe erfolgt als PDF je Dokument oder als ZIP. Bemessung und fachliche Entscheidungen bleiben bei Konstruktion und Schweißaufsicht — mehr unter Kranbau Doku Software.
Hinweis zur Verbindlichkeit
Diese Seite gibt den Regelungsgehalt sinngemäß wieder und ersetzt weder den Norm- oder Gesetzestext noch eine fachliche Beurteilung durch die Schweißaufsicht. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Über die Anerkennung von Nachweisen entscheidet die zuständige Stelle.
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